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Wochenaufenthalt

Sie halten sich während der Woche in einem anderen Ort auf, möchten Ihren Hauptwohnsitz aber in Inden behalten?

Oder Sie halten sich während der Woche in Inden auf und behalten Ihren aktuellen Hauptwohnsitz?

Beachten Sie für die jeweilige Situation die folgenden Punkte.

Hauptwohnsitz Inden
• Die Einwohnerkontrolle stellt Ihnen einen befristeten Heimatausweis/Interimsausweis aus. Dieser ist für die Anmeldung als Wochenauftenthalter in einer anderen Gemeinde unerlässlich.
• Damit die Einwohnerkontrolle den Heimatausweis ausstellen kann, bedarf es die Wochenaufenthaltsadresse. Halten Sie diese unbedingt bereit.

Wochenaufenthalt in Inden
• Für die Anmeldung als Wochenaufenthalter benötigt die Einwohnerkontrolle einen Heimatausweis. Dieser ist bei der Einwohnerkontrolle Ihres Hauptwohnsitzes zu beziehen.

Wir machen Sie auf folgende Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt aufmerksam:
• wöchentliche Rückkehr an den Hauptwohnsitz
• Gemäss ZGB hat sich eine Person an jenem Ort anzumelden wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt hat. Sollte sich durch den Umzug oder während des Wochenaufenthalts eine Veränderung Ihres Lebensmittelpunktes ergeben, bitten wir Sie, sich am betroffenen Wohnort ordentlich anzumelden.