An die Hundebesitzer - Hundesteuer 2012 Drucken E-Mail
Hundesteuer 2012

Ab dem 01. Januar 2012 hat die Erhebung der Hundeschilder nur mehr durch die Gemeindeverwaltung zu erfolgen, bisher waren die Gemeinden und der Kanton zuständig.

Der Gemeinderat von Inden hat die Hundesteuer für das Jahr 2012 unverändert auf Fr. 130.- festgelegt.

Da durch die neue Gesetzgebung die kantonalen Hundeschilder abgeschafft werden, gilt es zu beachten, dass die Identifikation der Hunde durch den elektronischen Chip ANIS (Anmal Identity Service) sichergestellt wird. Alle Hunde sind daher mit einem elektronischen Chip zu versehen. Hundehalter, welche sich noch nicht bei ANIS registriert haben, fordern wir auf, dies umgehend zu erledigen, unter www.anis.ch oder Tel. 031 371 35 30. 

Die Hundebesitzer haben die Hundesteuer für das Jahr 2012 bis spätestens 31. März 2012 bei der Gemeinde Inden gegen Vorweisen der folgenden Dokumente zu entrichten:

-  Hundeausweis:
 
Aufgrund dieses Ausweises wird kontrolliert, ob der Hund mit einem elektronischen
  Chip versehen ist. Im Zweifelsfall wird eine aktuelle Bestätigung des Tierarztes verlangt.

-   Versicherungsausweis:
  Aktuelle Bescheinigung der Privathaftpflichtversicherung des Hundehalters

-  Hundehalter ab dem 01. September 2008 haben einen Fähigkeitsausweis vorzuweisen,
  der bestätigt, dass der Praxiskurs absolviert wurde. Falls es sich um den ersten Hund
  eines Halters handelt, muss zudem ein Fähigkeitsausweis eines Theoriekurses vorgelegt
 
 werden. 

Die Hundesteuer wird für ein ganzes Jahr am Wohnsitz des Hundehalters erhoben und kann nicht entsprechend der Haltedauer des Tieres aufgeteilt werden.

Jeder Hundehalter, der die Hundesteuer nicht ordentlich entrichtet, kann mit einer Nachtsteuer und einer Busse bis zum dreifachen Betrag der Steuer belegt werden. 

Die Gemeindeverwaltung 

 
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