| An die Hundebesitzer - Hundesteuer 2012 |
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Hundesteuer 2012
Ab dem 01. Januar 2012 hat die Erhebung der Hundeschilder nur mehr durch die Gemeindeverwaltung zu erfolgen, bisher waren die Gemeinden und der Kanton zuständig. Da durch die neue Gesetzgebung die kantonalen Hundeschilder abgeschafft werden, gilt es zu beachten, dass die Identifikation der Hunde durch den elektronischen Chip ANIS (Anmal Identity Service) sichergestellt wird. Alle Hunde sind daher mit einem elektronischen Chip zu versehen. Hundehalter, welche sich noch nicht bei ANIS registriert haben, fordern wir auf, dies umgehend zu erledigen, unter www.anis.ch oder Tel. 031 371 35 30. Die Hundebesitzer haben die Hundesteuer für das Jahr 2012 bis spätestens 31. März 2012 bei der Gemeinde Inden gegen Vorweisen der folgenden Dokumente zu entrichten: - Hundeausweis: - Versicherungsausweis: - Hundehalter ab dem 01. September 2008 haben einen Fähigkeitsausweis vorzuweisen, Die Hundesteuer wird für ein ganzes Jahr am Wohnsitz des Hundehalters erhoben und kann nicht entsprechend der Haltedauer des Tieres aufgeteilt werden. Jeder Hundehalter, der die Hundesteuer nicht ordentlich entrichtet, kann mit einer Nachtsteuer und einer Busse bis zum dreifachen Betrag der Steuer belegt werden. Die Gemeindeverwaltung |
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